Das Wahlrecht nutzen

Liebe Wählerinnen und Wähler,
liebe Nichtwählerinnen und Nichtwähler,

hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten das Wahlrecht bietet.
Ich gehe insbesondere auf den Wahlkreis 10 (Groß Borstel – Alsterdorf – Ohlsdorf – Fuhlsbüttel – Langenhorn) ein.
Wer es ganz genau wissen will, sollte sich das Gesetz durchlesen. http://www.hamburg.de/contentblob/4303572/data/download-rechtsgrundlagen-bue2015.pdf

Wichtige Grundsätze sind:

  • Jeder Wähler hat 5 Stimmen, die er auf Direktkandidaten, und         5 Stimmen, die er auf Landeslisten vergeben kann [§3 Abs.(1)].
  • Die Landesstimmen bestimmen über den Anteil der Parteien in der Bürgerschaft [§3 Abs.(4)].
  • Einzelbewerber sind direkt gewählt, wenn Sie im Wahlkreis genügend Wahlkreisstimmen bekommen [§4 Abs. (3)].
  • Im Wahlkreis 10 (4 Direktmandate) genügen ca. 5000+X    Wähler (also 25.000+X    Stimmen) für ein Direktmandat.
  • Gewählte Einzelbewerber bekommen einen zusätzlichen Sitz in der Bürgerschaft [§5 Abs.(3)].

Mein Vorschlag für eine konstruktive Protestwahl ist ganz einfach:

  • Sie wählen mit den Landesstimmen die Partei Ihrer Wahl.
  • Oder Sie lassen den Stimmzettel leer (ungültiger Stimmzettel).
  • Mit den Wahlkreisstimmen wählen Sie auf der Liste „Bürgerbeteiligung endlich ernst nehmen“ den Kandidaten Joachim Lau (einziger Kandidat auf der Liste)
  • Je mehr Stimmen ich bekomme, desto mehr Respekt werden die Parteien bekommen und folglich die Bürgerbeteiligung ernst nehmen.

 

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