Liebe Wählerinnen und Wähler,
liebe Nichtwählerinnen und Nichtwähler,
hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten das Wahlrecht bietet.
Ich gehe insbesondere auf den Wahlkreis 10 (Groß Borstel – Alsterdorf – Ohlsdorf – Fuhlsbüttel – Langenhorn) ein.
Wer es ganz genau wissen will, sollte sich das Gesetz durchlesen. http://www.hamburg.de/contentblob/4303572/data/download-rechtsgrundlagen-bue2015.pdf
Wichtige Grundsätze sind:
- Jeder Wähler hat 5 Stimmen, die er auf Direktkandidaten, und 5 Stimmen, die er auf Landeslisten vergeben kann [§3 Abs.(1)].
- Die Landesstimmen bestimmen über den Anteil der Parteien in der Bürgerschaft [§3 Abs.(4)].
- Einzelbewerber sind direkt gewählt, wenn Sie im Wahlkreis genügend Wahlkreisstimmen bekommen [§4 Abs. (3)].
- Im Wahlkreis 10 (4 Direktmandate) genügen ca. 5000+X Wähler (also 25.000+X Stimmen) für ein Direktmandat.
- Gewählte Einzelbewerber bekommen einen zusätzlichen Sitz in der Bürgerschaft [§5 Abs.(3)].
Mein Vorschlag für eine konstruktive Protestwahl ist ganz einfach:
- Sie wählen mit den Landesstimmen die Partei Ihrer Wahl.
- Oder Sie lassen den Stimmzettel leer (ungültiger Stimmzettel).
- Mit den Wahlkreisstimmen wählen Sie auf der Liste „Bürgerbeteiligung endlich ernst nehmen“ den Kandidaten Joachim Lau (einziger Kandidat auf der Liste)
- Je mehr Stimmen ich bekomme, desto mehr Respekt werden die Parteien bekommen und folglich die Bürgerbeteiligung ernst nehmen.